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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht ab sofort für alle Arbeitgeber.

Bisher ging man davon aus, dass die Pflicht zur Einführung eines Systems zur vollständigen Arbeitszeiterfassung und damit auch das weitestgehende Ende der Vertrauensarbeitszeit vom deutschen Gesetzgeber abhängt. Mit dem Urteil des BAG ist jetzt allerdings entschieden, die Zeiterfassung ist Pflicht und zwar seit dem Urteil des EuGH.

Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe in Deutschland unabhängig von ihrer Größe. Somit sind entsprechend dem BAG-Urteil künftig alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.

Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Pressemeldung des Bundearbeitsgerichts zur Einführung elektronischer Zeiterfassung vom 13. September 2022:
„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“
Die Erfassung von Arbeitszeit gilt damit ab sofort.

Was bedeutet das für die Vertrauensarbeitszeit?

Schon bisher galt: Vertrauensarbeitszeit bedeutet keine Veränderung der individuell geschuldeten Arbeitszeit. Dem Mitarbeiter war nur freigestellt, wann er diese erbringt. Mit dem BAG-Urteil muss nun verpflichtend die gesamte Arbeitszeit inklusive Pausenzeiten erfasst werden.

Wie soll die Arbeitszeit erfasst werden?

Eine Antwort auf die Frage, wie die Arbeitszeiten erfasst werden müssen, gibt das BAG bislang nicht. Bereits im EUGH-Urteil von 2019 hieß es, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, eine objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.

Die Vorteile einer Software-Lösung liegen hierbei auf der Hand. Eine digitale Zeiterfassung:

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  • erspart Zeit sowohl in der Erfassung als auch bei der Prüfung durch Vorgesetzte
  • ermöglicht eine automatische Übermittlung der Zeiten an die Lohnabrechnung
  • bietet jederzeit volle Transparenz für Mitarbeiter, Personalabteilung und Geschäftsführung.

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Was bedeutet die BAG-Entscheidung und wie geht’s jetzt weiter?

Für Betriebsräte und Arbeitnehmer wird deren Rechtsposition bei der Arbeitszeiterfassung durch das Urteil gestärkt. Zudem ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als Grundsatzurteil zu betrachten. Das heißt: Es wurde verbindlich festgestellt, dass Arbeitszeiten von allen Arbeitgebern erfasst werden müssen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber nun zusätzlich die bereits angekündigten Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Arbeitszeiterfassung in die Wege leitet. Einige Gesetze müssen nachgebessert werden und Detail-Regelungen müssen geschaffen werden.

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